Die Berechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt in Deutschland einheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch Vereinbarung einer Honorarvergütung.
Je nach Tätigkeitsbereich, ob der Anwalt also in Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren tätig ist, fallen unterschiedliche Gebühren an.